Neue Rechtssprechung zur Berechnung des nachehelichen
Unterhalts unter Anwendung der sogenannten Dreiteilungsmethode
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.01.2011
(AZ 1 BvR 918/10) die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes zum
nachehelichen Unterhalt bei Wiederverheiratung als verfassungswidrig
erkannt. Die Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
können Sie der Pressemeldung entnehmen, die unter
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-013.html
zu finden ist.
Viele Grüße
Birgit